Früherkennung bei Kleinkindern

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    Prävention vom ersten Milchzahn an

    Seit dem 1. Juli 2019 haben gesetzlich versicherte Kleinkinder im Alter zwischen dem 6. und dem 33. Lebensmonat Anspruch auf drei zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen. Damit schließt sich eine Versorgungslücke im Leistungskatalog der Krankenversicherung zur Kariesprävention und -behandlung bei Kindern. Angesichts der hohen Raten von frühkindlicher Karies ein längst überfälliger Schritt. Bis zu 15 Prozent der kleinen Kinder leiden daran, in sozialen Brennpunkten sind es bis zu 40 Prozent. Ursachen sind übermäßiges Trinken von zucker- und säurehaltigen Getränken aus Babyflaschen in Verbindung mit mangelnder Mundhygiene.

    Neu im BEMA: FU 1, FU Pr und FLA

    Seit 2014 hatte sich die Zahnärzteschaft in der Politik und bei den gesetzlichen Krankenkassen dafür stark gemacht, Kinder ab Durchbruch des ersten Milchzahns systematisch zahnärztlich zu betreuen und in die Früherkennung einzubinden. Im damals vorgelegten Versorgungskonzept „Frühkindliche Karies vermeiden“ haben die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, die Bundeszahnärztekammer und die Wissenschaft Maßnahmen zur zahnmedizinischen Prävention bei Kleinkindern beschrieben mit dem Ziel, Versorgungslücken in der Vorsorge und Behandlung der Milchzahnkaries zu schließen.

    Die neuen, zusätzlichen Früherkennungsuntersuchungen für Kinder zwischen dem 6. und vollendeten 33. Lebensmonat gelten seit dem 1. Juli 2019. Im BEMA sind sie als "FU 1" verankert. Sie können durchgeführt werden zwischen

    • dem 6. und dem vollendeten 9. Lebensmonat (FU 1 a)
    • dem 10. und dem vollendeten 20. Lebensmonat (FU 1 b)
    • dem 21. und dem vollendeten 33. Lebensmonat (FU 1 c)

    Die Untersuchungen umfassen:

    • Inspektion der Mundhöhle: Eingehende Untersuchung zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten einschließlich Beratung
    • Anamnese: Ernährungsgewohnheiten, Zahnpflegeverhalten, Fluoridierungsmaßnahmen, Empfehlung geeigneter Fluoridierungsmittel
    • Ernährungs- und Mundhygieneberatung der Eltern/Betreuungspersonen sowie Aufklärung über die Ursachen oraler Erkrankungen

    Ergänzend wurden die Leistungen

    • „FU Pr“ ("Praktische Anleitung der Betreuungspersonen zur Mundhygiene beim Kind") sowie
    • "FLA“ ("Fluoridierung der Zähne")

    neu in den BEMA aufgenommen.

    An die neuen Früherkennungsuntersuchungen schließen sich die drei bereits bestehenden Früherkennungsuntersuchungen für Kinder bis zum 72. Lebensmonat - nun bezeichnet als "FU 2" - an. Lediglich der Startpunkt für die erste Untersuchung wurde auf den 34. Lebensmonat verschoben.

    Details zu den Inhalten der neuen Leistungen und deren Abrechnung entnehmen Sie bitte unten stehendem Beschluss des Bewertungsauschusses oder der Übersicht aus KZV aktuell 3/2019.

    Ferner bieten wir Ihnen Informationen zur Unterstützung der Elternberatung sowie einen Online-Ratgeber für die Behandlung von Kleinkindern an. Er enthält praktische Handlungsempfehlungen und Tipps zur Betreuung der kleinsten Patienten. Er soll Sie im Umgang mit den Kindern und ihren Eltern stärken.

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