GKV-Finanzierungsstabilitätsgesetz

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    GKV-Finanzierungsstabilitätsgesetz:

    Vertragszahnärztschaft lehnt geplante Regelungen ab

    Mit dem durch das Bundesministerium für Gesundheit vorgelegten Referentenentwurf eines GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes (GKV-FinStG) soll die Grundlage für eine stabile und verlässliche Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in den kommenden Jahren geschaffen werden. Aus vertragszahnärztlicher Sicht ist der Entwurf allerdings nicht zielführend, vielmehr führt er zu massiven Fehlsteuerungen in der zahnärztlichen Versorgung.

    Rückfall in die strikte Budgetierung

    Die Vertragszahnärzteschaft lehnt die mit dem vorgelegten Entwurf des GKV-FinStG vorgesehene Wiedereinführung einer strikten Budgetierung, die zudem durch eine Begrenzung von Punktwertsteigerungen flankiert wird, ab. Die geplanten Maßnahmen sind weder sachgerecht noch verhältnismäßig. Nachweislich geht vom zahnärztlichen Versorgungsbereich keinerlei Ausgabendruck aus: Seit 2000 wurde der Anteil der Ausgaben der Krankenkassen für zahnärztliche Leistungen von knapp neun auf fast sechs Prozent in 2021 gesenkt und nach Abschaffung der Budgetierung in 2012 wurde der eingeräumte Gestaltungsspielraum genutzt, um der Morbiditätsentwicklung in der Bevölkerung Rechnung zu tragen. Zugleich hat die Vertragszahnärzteschaft die Versorgung präventionsorientiert fortentwickelt, den zahnärztlichen Leistungskatalog im Einvernehmen mit den gesetzlichen Krankenkassen und der Patientenvertretung an den Stand der Wissenschaft angepasst und die Mundgesundheit auch für vulnerable Gruppen mit speziellem Behandlungsbedarf kontinuierlich verbessert. Kehrt die strikte Budgetierung nun zurück, werden diese neuen, präventiv ausgerichteten Leistungen, zum Beispiel in der Parodontitistherapie, zulasten der Mundgesundheit der Patienten ausgebremst.

    Die Kritik der Zahnärztinnen und Zahnärzte lesen Sie im Detail in den folgenden Stellungnahmen.

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