Bekämpfung von Fehlverhalten

Bekämpfung von Fehlverhalten

Schnellsuche

Startseite > KZV Rheinland-Pfalz > Fehlverhalten

Schnellsuche

    Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen

    Der Gesetzgeber hat die Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen und die Krankenkassen dazu verpflichtet, innerhalb ihrer Organisationen eigenständige Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen einzurichten. Gesetzliche Grundlage ist § 81a SGB V.

    Vertraulich und anonym

    Diese Stellen gehen Hinweisen und Sachverhalten nach, die auf Unregelmäßigkeiten oder einen rechts- bzw. zweckwidrigen Gebrauch von Geldern der gesetzlichen Krankenkassen hindeuten. Hinweise nehmen die Stellen von jedermann entgegen, diese werden streng vertraulich und unter Wahrung des Datenschutzes behandelt. Hinweisgeber können anonym bleiben. Strafrechtlich relevante Fälle zeigt die Stelle bei der Staatsanwaltschaft an.

    Kontakt für Hinweisgeber

    KZV Rheinland-Pfalz
    Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten
    Isaac-Fulda-Allee 2
    55124 Mainz

    Tel.: 06131 8927-198
    Fax: 06131 8927-29198
    fehlverhalten (at) kzvrlp.de

    Online-Abrechnung

    Bitte klicken Sie hier, um zur Online-Einreichung zu gelangen. Eine Anmeldung im Bereich "KZV Intern" ist nicht erforderlich.

    Melden Sie sich zum ersten Mal an?
    Wenn Sie sich bisher noch nicht auf unserer Webseite angemeldet haben, klicken Sie bitte hier, um mit dem Ihnen zugesendeten AuthCode ein Benutzerprofil zu erstellen.