Wir suchen Sie!
Bei uns in der KZV Rheinland-Pfalz erwarten Sie vielfältige interessante Aufgaben und Sie profitieren von attraktiven Leistungen. Sie möchten Teil unseres Teams werden? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung!
Aktuelle Stellenangebote
Volljurist (m/w/d)
Für unseren Geschäftsbereich Recht suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt Verstärkung in Voll- oder Teilzeit (unbefristet).
Ihre Aufgaben
- Beratung des Vorstands, die Selbstverwaltungsgremien (Ausschüsse) und Mitglieder der KZV bei anfallenden rechtlichen Fragestellungen
- Übernahme der juristischen Betreuung diverser Ausschüsse (Zulassungsausschuss, Widerspruchsausschuss, Disziplinarausschuss, etc.)
- Prüfung von Satzungs- und Vertragsangelegenheiten
- Bearbeitung von Widerspruchsverfahren und Disziplinarverfahren sowie die Prozessvertretung in sozialgerichtlichen Verfahren
Das bringen Sie mit
- Sie sind Volljurist (2. Staatsexamen)
- Sie besitzen vertiefte Kenntnisse im Verwaltungsrecht, idealerweise auch im Arzt-, Medizin- und/oder Sozial(versicherungs)recht
- Berufserfahrung in einem vergleichbaren Tätigkeitsschwerpunkt ist von Vorteil
- Sie haben Interesse an zahnmedizinischen und vertragszahnärztlichen Fragestellungen und besitzen die Fähigkeit, sich schnell in komplexe Sachverhalte und neue Rechtsgebiete einzuarbeiten
- Sie haben eine sehr gute Ausdrucksfähigkeit in Wort und Schrift
Wir bieten Ihnen

Wir haben Ihr Interesse geweckt? Senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bitte unter Angabe des frühestmöglichen Eintrittstermins an:
Kassenzahnärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz
Lena Fleuchaus • Personalabteilung • Isaac-Fulda-Allee 2 • 55124 Mainz
per Mail (bitte den Anhang als PDF) an: bewerbung (at) kzvrlp.de
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Bei uns zählt Ihre Leistung und Persönlichkeit, unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, Religion, sexueller Orientierung oder Behinderung!
Datenverarbeitung im Bewerbungsverfahren
Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten gemäß des Bundesdatenschutzgesetzes und der Europäischen Datenschutzgrundverordnung nur so lange, wie es für die Zwecke des Ausschreibungsverfahrens erforderlich ist. Personenbezogene Daten abgelehnter Bewerberinnen und Bewerber werden grundsätzlich sechs Monate nach Übermittlung der Absage gelöscht. Dies gilt nicht, wenn aufgrund gesetzlicher Erfordernisse (zum Beispiel der Beweispflicht nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz) eine längere Speicherung erforderlich ist oder wenn Sie einer längeren Speicherung ausdrücklich zugestimmt haben.