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    Einrichtungsinternes Qualitätsmanagement

    Ein Qualitätsmanagement (QM) dient Zahnärztinnen und Zahnärzten dazu, Abläufe und Strukturen in ihrer Praxis zu gestalten, ihre Arbeit zuverlässig zu analysieren und Handlungsmaßnahmen abzuleiten. Dies fortlaufend und systematisch zu tun, erleichtert den Praxisalltag. Ein QM legt die Basis für eine hochwertige Patientenversorgung und trägt zur Zufriedenheit und Sicherheit der Patienten und des gesamten Praxisteams bei. Nach § 135a SGB V ist jede vertragszahnärztliche Praxis verpflichtet, ein QM einzuführen und weiterzuentwickeln. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat dazu die vom Gesetzgeber geforderte Richtlinie beschlossen. Sie ist 2006 in Kraft getreten.

    Richtlinie gibt den Rahmen

    Die Richtlinie beschreibt die Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement und gibt die Grundelemente vor, die Vertragszahnärztinnen und -zahnärzte bei der Etablierung eines QM-Systems berücksichtigen müssen. Dazu zählen Prozessbeschreibungen, Checklisten, Teambesprechungen, Fortbildungen oder Patientenbefragungen, ein Beschwerdemanagement sowie ein Risiko- und ein Fehlermanagement.

    Dabei trägt die Richtlinie dem Umstand Rechnung, dass die Einführung und Umsetzung von QM-Systemen stark von den personellen und strukturellen Gegebenheiten in der einzelnen Praxis abhängen. Jede Vertragszahnärztin und jeder Vertragszahnarzt soll so die Möglichkeit haben, das Qualitätsmanagement für ihre bzw. seine Einrichtung entsprechend den individuellen Praxisanforderungen auszurichten und weiterzuentwickeln.

    Dokumentation des Status Quo

    Seit 2011 ist sicherzustellen, dass das in der Praxis eingesetzte QM-System die in der Richtlinie genannten Grundelemente enthält. Aus diesem Grund verpflichtet die Richtlinie die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen, alle zwei Jahre mindestens vier Prozent zufällig ausgewählter Vertragszahnärztinnen und -zahnärzte (bis 2020: jährlich eine Stichprobe von mindestens zwei Prozent) zum Stand der Umsetzung der QM-Maßnahmen zu befragen. Die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen haben hierfür einen Berichtsbogen samt erläuterndem Glossar entwickelt.

    Die Ergebnisse der Stichprobe sind an die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung zu melden. Sie wiederum hat dem Gemeinsamen Bundesausschuss alle zwei Jahre (bis 2020: jährlich) über den Status Quo des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements in den Praxen zu berichten.

    Sie haben Fragen?

    Nina John
    Referat Qualität

    Tel.: 06131 8927-116
    nina.john (at) kzvrlp.de

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