Bedarfsplan

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    Versorgungssituation in Rheinland-Pfalz

    Die KZV Rheinland-Pfalz hat im Einvernehmen mit den Krankenkassen bzw. deren Landesverbänden sowie im Benehmen mit dem rheinland-pfälzischen Gesundheitsministerium als zuständiger Aufsichtsbehörde einen Bedarfsplan zur Sicherstellung der vertragszahnärztlichen Versorgung aufzustellen und fortzuentwickeln. Grundlagen bilden § 92 Abs. 1 SGB V sowie die entsprechende Bedarfsplanungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses. Die Bedarfsplanung beruht auf dem Verhältnis der Zahl der Vertragszahnärzte bzw. der Kieferorthopäden zu der Zahl der Einwohner in einem bestimmten Planungsbereich. Die Verhältniszahlen werden in der Bedarfsplanungs-Richtlinie festgelegt und im Bedarfsfall angepasst.

    Der aktuelle Bedarfsplan wurde mit Stand 31.12.2021 erstellt. Hier die relevanten Planungsblätter B und C:

    MVZ: Ermittlung von Versorgungsanteilen

    Mit Inkrafttreten des Terminservice- und Versorgungsgesetzes und Einführung des § 95 Abs. 1b SGB V sind die Kassenzahnärztlichen Versorgungen überdies verpflichtet, umfassende und vergleichende Übersichten zum allgemeinen bedarfsgerechten Versorgungsgrad und zum Stand der vertragszahnärztlichen Versorgung zu erstellen und zu veröffentlichen. Im Hinblick auf die Gründung von zahnärztlichen Medizinischen Versorgungszentren sollen sie dem Zulassungsausschuss als Grundlage für die Ermittlung von Versorgungsanteilen dienen. Nachfolgend findet sich die Veröffentlichung der KZV Rheinland-Pfalz zum Stichtag 31.12.2021.

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