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    Abrechnung online

    Damit Ihre Abrechnungsdaten sicher und schnell zu uns gelangen, haben wir ein geschütztes Abrechnungsportal eingerichtet. Nutzen Sie diese Seite zum Einstieg in das Portal. Dafür brauchen Sie nichts weiter als Ihren KZV-Abrechnungsstick.

    Bitte beachten Sie auch unsere Tipps und Hinweise zur Online-Abrechnung.

    Ihr Weg zur Einreichung

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    Hinweis

    Einreichungstermine März 2024

    Bitte beachten Sie infolge einer IT-Umstellung in der Finanzbuchhaltung folgende Einreichungstermine im März 2024:

    • Im März ist der späteste Termin zur Einreichung der ZE-, PAR- und KBR-Abrechnungen der 08.03.2024. Alle Einreichungen, die uns nach diesem Termin erreichen, fließen in die Abrechnung im April 2024.
    • Der letztmögliche Termin zur ZE-Soforteinreichung ist am 11.03.2024, 10:00 Uhr. Die Auszahlung erfolgt am 12.03.2024.
    • Nach diesem Termin sind keine ZE-Soforteinreichungen voraussichtlich für mindestens sechs Wochen möglich. Den genauen Termin für die Wiederaufnahme der ZE-Sofortabrechnung geben wir rechtzeitig bekannt.

    Link zum Abrechnungsportal

    Falls Sie über den KZV-Abrechnungsstick verfügen und registriert sind, gelangen Sie über folgenden Link in den geschützten Bereich zur Einreichung Ihrer zuvor im Praxisverwaltungssystem erstellten Abrechnungsdatei - auch für die ZE-Sofortauszahlung (bitte beachten Sie die Hinweise in den Broschüren unten auf dieser Seite). Bitte nutzen Sie den Link auch, um in den abgesicherten Bereich für die Telematikinfrastruktur, zum Beispiel zur Bestellung des Praxisausweises SMC-B oder zur Inbetriebnahmebestätigung, zu gelangen.

    Link zu Online-Erfassungsmasken

    Falls Sie mit Ihrem Praxisverwaltungssystem keine Abrechnungsdatei erstellen können, gelangen Sie mit dem KZV-Abrechnungsstick oder der ZOD-Karte über folgenden Link zu den Online-Erfassungsmasken für die manuelle Eingabe kompletter Fälle.

    Hinweis für vertragszahnärztliche Gutachter: Dieser Link dient auch als Zugang zur Online-Erfassungsmaske für Gutachten. Bitte nutzen Sie hierfür Ihren Gutachter-Stick.

    Sicher abrechnen mit dem KZV-Stick

    Eine einfache, schnelle und sichere Methode, Ihre Abrechnungdaten bei der KZV Rheinland-Pfalz einzureichen, bietet Ihnen unser Abrechnungsportal. Der Zugang erfolgt verschlüsselt nach der Anmeldung mit dem kostenlosen Softzertifikat auf dem KZV-Abrechnungsstick oder mit der kostenpflichtigen ZOD-Karte (Zahnärzte Online Deutschland).

    Um den KZV-Abrechnungsstick zu erhalten, müssen Sie nichts weiter tun. Sie erhalten ihn automatisch, sobald Sie sich zur Online-Einreichung Ihrer Abrechnungsdaten angemeldet haben. Zahnärzte, die sich neu niederlassen wollen, melden sich im Zuge Ihres Antrags auf Zulassung dazu an.

    Der Stick verschafft Ihnen nicht nur einen sicheren Zugang zu unserem Abrechnungsportal, sondern er gibt Ihnen auch die Flexibilität, von jedem internetfähigen Windows-Computer aus Ihre Daten verschlüsselt an uns zu übertragen. Sollten Sie ein anderes Betriebssystem wie MAC OS oder LINUX nutzen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

    Der Abrechnungsstick enthält ein persönlich auf den Namen der Praxisinhaberin bzw. des Praxisinhabers ausgestelltes Sicherheitszertifikat, welches in einen Firefox-Internetbrowser eingebunden ist. Zum Schutz vor Missbrauch ist dieses Zertifikat durch ein Masterpasswort geschützt. Betrachten Sie diesen Stick deshalb wie eine Bankkarte, die Ihnen Zugang zu Ihren persönlichen und vertraulichen Daten bei der KZV Rheinland-Pfalz verschafft. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen dringend, den Stick und das zugehörige Masterpasswort sicher und getrennt voneinander aufzubewahren.

    Falls Ihnen der Abrechnungsstick abhanden gekommen sein sollte oder wenn Sie den Verdacht haben, dass er unberechtigt kopiert oder das Passwort in unbefugte Hände geraten sein könnte, dann wenden Sie sich bitte umgehend an uns zwecks Sperrung.

    Sie haben Fragen?

    Hotline für die
    Online-Abrechnung

    Tel.: 06131 8927-366
    za-online (at) kzvrlp.de

    Online-Abrechnung

    Bitte klicken Sie hier, um zur Online-Einreichung zu gelangen. Eine Anmeldung im Bereich "KZV Intern" ist nicht erforderlich.

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