Versorgung von Asylbewerbern

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    Zahnärztliche Behandlung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

    Gemäß dem Asylbewerberleistungsgesetz haben Flüchtlinge und Asylbewerber Anspruch auf eine Schmerz- und Notfallbehandlung sowie auf Vorsorgeuntersuchungen. Im Vergleich zu gesetzlich versicherten Patienten haben sie demnach nur einen eingeschränkten Anspruch auf medizinische Leistungen. Das heißt, die über die KZV Rheinland-Pfalz abrechenbaren Leistungen können sich immer nur auf akute Erkrankungen und Schmerzzustände sowie auf Vorsorgeuntersuchungen beziehen. Leistungen darüber hinaus bedürfen immer der vorherigen Genehmigung durch den zuständigen Kostenträger (Sozialamt). Alles Wichtige rund um die Behandlung von Flüchtlingen und Asylbewerbern haben wir Ihnen in einem Fragen- und Antworten-Katalog zusammengefasst.

    Ab 01.06.2022: GKV-Leistungen für Geflüchtete aus der Ukraine
    Der Gesetzgeber nimmt zum 01.06.2022 einen Rechtskreiswechsel für Geflüchtete aus der Ukraine vor: Sie erhalten dann nicht mehr Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, sondern nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) bzw. SGB XII (Sozialhilfe). Ukrainische Geflüchtete erhalten somit Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und können alle Leistungen des gesetzlichen Leistungskataloges in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass sie in Deutschland registriert sind und über eine Aufenthaltserlaubnis oder – nach Stellung eines Antrags auf Aufenthaltserlaubnis – über eine sogenannte Fiktionsbescheinigung verfügen. Unserer Kenntnis nach werden die ukrainischen Geflüchteten sukzessive elektronische Gesundheitskarten erhalten, sodass sie in einer Übergangszeit Ersatzbescheinigungen ihrer gewählten Krankenkasse vorlegen werden.

     

    Weitere Informationen

    Femdsprachige Anamnesebögen und Patienteninformationen

    Um Sprachbarrieren abzubauen, haben verschiedene (zahnärztliche) Organisationen fremdsprachige Patienteninformationen und Anamnesebögen entwickelt. Sie finden die Dokumente unter folgenden externen Links:

    Piktogrammheft für die Zahnarztpraxis

    Zur Unterstützung bei der Behandlung fremdsprachiger Patienten hat die Bundeszahnärztekammer ein Piktogrammheft entwickelt. Mit Hilfe von Grafiken können trotz Sprachproblemen Behandlungsabläufe erläutert werden. Die Seiten lassen sich im DIN A4-Format ausdrucken und sollten dann auf DIN A5 zurechtgeschnitten werden. Für den Einsatz am Patientenstuhl wäre es ideal, die Seiten zu laminieren.

    Online-Abrechnung

    Bitte klicken Sie hier, um zur Online-Einreichung zu gelangen. Eine Anmeldung im Bereich "KZV Intern" ist nicht erforderlich.

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