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    Zahnärzte-Praxis-Panel (ZäPP)

    Das Zahnärzte-Praxis-Panel – kurz ZäPP – ist die Erhebung zur Kosten- und Versorgungsstruktur in vertragszahnärztlichen Praxen. Ziel des ZäPP ist es, eine aussagekräftige und belastbare Datengrundlage über die Rahmenbedingungen und die wirtschaftliche Entwicklung der Praxen in ganz Deutschland zu gewinnen. Diese Daten sind mitentscheidend für erfolgreiche Vertragsverhandlungen mit den Krankenkassen. Erfahren Sie auf dieser Seite mehr über ZäPP.

    Hintergrund und Ziel von ZäPP

    In 2018 hat ZäPP bundesweit die bisherige Kostentrukturerhebung der KZBV abgelöst. Hintergrund ist das GKV-Versorgungsstrukturgesetz, mit dem der Gesetzgeber neue Kriterien für die Vergütungsveränderung geschaffen hat. Statt der Grundlohnsummenanbindung sollen die Gesamtvergütungen unter Berücksichtigung der Zahl und Struktur der Versicherten, der Morbiditätsentwicklung, der Kosten- und Versorgungsstruktur, der für die vertragszahnärztliche Tätigkeit aufzuwendenden Arbeitszeit sowie der Art und des Umfangs zahnärztlicher Leistungen vereinbart werden.

    Dadurch sind die inhaltlichen und methodischen Anforderungen an belastbare Daten zu den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der zahnärztlichen Versorgung gestiegen - und ZäPP trägt dem Rechnung. Das Projekt schafft zudem eine einheitliche, umfassende Datenbasis, mit der die Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) Rheinland-Pfalz und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) die Interessen der Zahnärzte in den Verhandlungen mit den Krankenkassen wirksam vertreten können.

    Jeder Teilnehmer zählt!

    Die Ergebnisse der Erhebung sind für die Verhandlungen mit den Krankenkassen auf Landes- und Bundesebene zur Weiterentwicklung der Gesamtvergütungen und der Gebührenordnung von mitentscheidender Bedeutung. Daher bitten die KZV Rheinland-Pfalz und die KZBV möglichst viele Vertragszahnärzte um aktive Unterstützung bei diesem ambitionierten Projekt. Je größer der Rücklauf bei den Befragungen ist, desto höher ist die Akzeptanz der Daten bei den Verhandlungspartnern, Schiedsämtern oder ggf. dem Sozialgericht.

    Die ZäPP-Erhebung ist in Form eines sogenannten Panels organisiert. Das bedeutet, dass idealerweise möglichst gleichbleibende Teilnehmer über mehrere Jahre hinweg regelmäßig Auskunft zu ihrer Praxisstruktur und -organisation, erbrachten Leistungen und Finanzdaten der Praxis geben. Zu diesem Zweck werden jährlich rund 35.000 Zahnarztpraxen um Teilnahme am ZäPP gebeten. Die Daten werden inzwischen digital erhoben. Die Zugangsdaten zum Online-Fragebogen gehen den Praxen in der Regel im August/September zu.

    Datenschutz, Datensicherheit und Anonymisierung

    Zur Wahrung der Anonymität der Teilnehmenden wurde eine Treuhandstelle zur Verarbeitung der Personendaten eingerichtet. Die Verarbeitung der Erhebungsdaten wird hiervon strikt getrennt. Sämtliche von den teilnehmenden Praxen eingereichten Erhebungsdaten werden pseudonymisiert und in einer eigens dafür eingerichteten Datenstelle unter Beachtung höchster Anforderungen an Datensicherheit und Datenschutz verarbeitet. Sämtliche Datenverarbeitungsprozesse sind so angelegt, dass eine nachträgliche Zuordnung der erhobenen Daten zu einer bestimmten Praxis faktisch ausgeschlossen ist.

    Aufwandsentschädigung, Praxisbericht und Chefübersicht

    Die Teilnahme am ZäPP ist freiwillig. Die Rücksendung der ausgefüllten Erhebungsunterlagen wird mit einer Aufwandspauschale honoriert. Als weiteres Dankeschön erhalten alle Teilnehmer nach Abschluss der Untersuchung kostenfreie Kontroll- und Planungsinstrumente für die eigene Praxis. Dazu zählt ein Praxisbericht, der die Eckdaten der jeweiligen Praxis anhand verschiedener Kennzahlen zusammenfasst und einen direkten Vergleich mit bundesweiten Durchschnittswerten ermöglicht. Darüber hinaus stellt eine Chefübersicht die Entwicklung der Kostenstruktur der Praxis anhand von Grafiken und Erläuterungen im Verlauf der vergangenen Jahre dar und kann zur szenarioorientierten Finanzplanung genutzt werden.

    Mit ZäPP beauftragt: Das Zi

    Durchgeführt wird die ZäPP-Erhebung vom Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) im Auftrag der KZBV. Das Zi ist ein renommiertes wissenschaftliches Forschungsinstitut in der Rechtsform einer Stiftung des bürgerlichen Rechts, das von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und den Kassenärztlichen Vereinigungen der Länder getragen wird. Mehr Informationen zum Zi finden Sie unter www.zi.de.

    Weitere Informationen

    Zusätzliche Informationen zum ZäPP finden Sie in einem Fragen-Antworten-Katalog, in KZV aktuell 3/2018 sowie unter www.zäpp.de. Für persönliche Rückfragen können Sie sich an Jochen Kromeier als Ansprechpartner bei der KZV Rheinland-Pfalz wenden. Auch die Treuhandstelle des Zi steht Zahnärzten unter der Rufnummer 030 4005-2446 von Montag bis Freitag zwischen 8 und 16 Uhr zur Verfügung. Oder schicken Sie einfach eine E-Mail an kontakt (at) zi-treuhandstelle.de.

    Online-Abrechnung

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