Patienten aus dem Ausland

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    Behandlung von im Ausland versicherten Patienten

    Am 1. Oktober 2021 ändert sich das Verfahren bei der Behandlung von im Ausland krankenversicherten Patientinnen und Patienten. Die bisherigen Muster 80 und 81 werden durch eine kürzere "Patientenerklärung Europäische Krankenversicherung" und die Kopie der EHIC/GHIC ersetzt.

    Neues Verfahren ab 1. Oktober 2021

    Die Neuerungen sind in der "Vereinbarung zur Behandlung von Patienten im Rahmen über- und zwischenstaatlichen Krankenversicherungsrechts bei vorübergehendem Aufenthalt in Deutschland" (27. Änderungsvereinbarung zum Bundesmantelvertrag - Zahnärzte) zwischen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband festgehalten. Diese Vereinbarung wird als Anlage 18 in den BMV-Z integriert und tritt zum 1. Oktober 2021 in Kraft.

    Mit der Vereinbarung wird erstmalig das Verfahren zur Behandlung von im Ausland krankenversicherten Patienten im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung normiert. Damit verbunden sind Änderungen am bisherigen Verfahren. Insbesondere wurde die Nutzung der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) für vertragszahnärztliche Leistungen weiter optimiert und Änderungen, die sich durch den Austritt des Vereinigten Königreiches aus der Europäischen Union ergeben haben, berücksichtigt.

    Ziel war dabei, die Abläufe in den Zahnarztpraxen soweit möglich zu entbürokratisieren. So fallen zukünftig die im Altverfahren bisher verwendeten Muster 80 und Muster 81 weg und werden durch eine kürzere "Patientenerklärung Europäische Krankenversicherung" sowie durch die Kopie der EHIC/GHIC ersetzt. Zudem steht den Zahnarztpraxen über ihre Praxisverwaltungssysteme die neue Patientenerklärung in allen Teilen zweisprachig und in den am häufigsten benötigten Sprachfassungen zur Verfügung.

    Ferner wird der bei der Versorgung von Patienten, die bisher auf Grundlage zwischenstaatlicher Abkommen behandelt werden, genutzte Behandlungs- oder Abrechnungsschein vom einheitlich gestalteten Nationalen Anspruchsnachweis abgelöst. Dies betrifft zum Beispiel die Behandlung von Patienten aus der Türkei oder Tunesien.

    Durch die Normierung des Verfahrens in einer eigenständigen Vereinbarung wird die Rechtssicherheit bei der Behandlung von im Ausland krankenversicherten Patienten für die Praxen zudem erhöht und verbessert.

    Unten stehend finden Sie neben der Änderungsvereinbarung neue Erläuterungen und Hinweise zur vertragszahnärztlichen Versorgung von im Ausland krankenversicherten Patienten sowie Praxishilfen, die einen kompakten Überblick über den teilweise neuen Verfahrensablauf in der Praxis bieten. Bezüglich der abrechnungsbegründeten Leistungsunterlagen beachten Sie bitte insbesondere die Rubrik "In der Praxis" der Praxishilfe. Alle bisherigen Info- und Merkblätter zu diesem Thema werden ungültig.

    Verfahren bis 30. September 2021

    Unter den folgenden Links finden Sie die Muster 80 und 81 (Auslandsabkommen) zum Download. Mit Muster 80 wird der Behandlungsanspruch von im Ausland Versicherten dokumentiert. Muster 81 ist die Erklärung der im EU- bzw. EWR-Ausland oder der Schweiz versicherten Patienten, die eine Europäische Krankenversicherungskarte oder eine Ersatzbescheinigung vorlegen. Beide Muster sind ab dem 1. Oktober 2021 nicht mehr gültig. Bitte steigen Sie dann auf das neue Verfahren um.

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