Für eine flächendeckende Versorgung

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Willkommen

bei der KZV Rheinland-Pfalz

Ob im Westerwald oder im Hunsrück, in der Eifel oder in der Südwestpfalz - es ist die Aufgabe der KZV Rheinland-Pfalz, den rund 3,4 Millionen gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten in Rheinland-Pfalz eine zahnärztliche Behandlung zu ermöglichen. Zudem vertreten wir die Rechte und Interessen unserer Mitglieder, rund 3.000 Zahnärztinnen und Zahnärzte im Land, gegenüber den Krankenkassen und der Politik.

Aktuelle Meldungen

Sind Vertragszahnärzte verpflichtet, Patienten zu Hause aufzusuchen? Aus aktuellem Anlass stellen wir klar:

Vertragszahnärzte sind zu Hausbesuchen…

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Patienten in Rheinland-Pfalz müssen sich auf längere Wartezeiten beim Zahnarzt einstellen. Betroffen sind schon jetzt Patienten, die an einer…

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Für gesetzlich versicherte Patienten mit geringem Einkommen gilt eine Härtefallregelung bei Zahnersatz: Brauchen sie eine Prothese, Brücke oder…

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Ab dem 01.01.2024 gilt in der unterstützenden Parodontitistherapie (UPT) eine neue Zählweise: Es werden künftig nur noch die tatsächlich erbrachten…

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Viele Senioren leiden an Mundtrockenheit. Das kann nicht nur unangenehm und schmerzhaft sein, sondern auch Zähnen und Zahnfleisch schaden. Eine…

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Karies, Parodontitis oder Mundschleimhauterkrankungen – die Mundgesundheit von pflegebedürftigen Menschen ist meist schlechter als die der übrigen…

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KZV aktuell

KZV aktuell 3/2024

Titelthema:
QM: Praxisführung mit System

KZV aktuell

KZV aktuell 2/2024

Titelthema:
Arbeitsrecht in der
Zahnarztpraxis
 

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Aktuelles

EBZ: Fehlermeldung beim Versand von Anträgen und Mitteilungen

Krankenkassen melden aktuell vermehrt, dass EBZ-Anträge und -Mitteilungen nicht den gültigen technischen Standards zur Datenübermittlung entsprechen (vgl. Technische Anlage 1.7 zum EBZ, gültig seit 01.04.2024). Die Anträge werden in der Folge von den Krankenkassen mit einer Fehlermeldung ["Verwendung einer ungültigen Versionsnummer (Logische Version)"] abgewiesen. Um dieses Problem zu beheben, ist zwingend das vom jeweiligen PVS-Hersteller freigegebene letzte Software-Update einzuspielen.

Grundsätzlich gilt: Die in der Praxis verwendete Software sollte regelmäßig auf mögliche Sicherheits- und Funktionsupdates geprüft und die empfohlenen Update-Zyklen der PVS-Hersteller eingehalten werden.

Wichtig: Sofern eine Praxis aktuell von Fehlermeldungen bei Anträgen und Mitteilungen im EBZ-Verfahren betroffen ist, liegt in der Regel keine Störung der Telematikinfrastruktur und ihrer Dienste (zum Beispiel KIM) vor. Schnelle Abhilfe kann, wie im oben genannten Fall, gemeinsam mit dem zuständigen PVS-Hersteller geschaffen werden.

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