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Zahnärztlicher Notdienst

Samstag, Sonntag oder Feiertag und der Zahn schmerzt? Was tun? Auch an Wochenenden sowie an Feier- und Brückentagen stellen die KZV Rheinland-Pfalz und die Bezirkszahnärztekammern sicher, dass Ihnen in dringenden Fällen geholfen wird. Gemeinsam mit den Zahnärztinnen und Zahnärzten organisieren sie einen Notdienst, der nicht aufschiebbare zahnmedizinische Akut- und Notfallbehandlungen durchführt.

Die Schmerzbehandlung im Notdienst ist für Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse grundsätzlich kostenfrei, sofern sie ihre elektronische Gesundheitskarte vorlegen. Sollten zusätzlich Zahnersatzleistungen anfallen (zum Beispiel Reparaturen etc.), können Eigenanteile für den Versicherten entstehen.

Informationen zu den notdiensthabenden Zahnarztpraxen in Ihrer Region erhalten Sie unter folgenden Links:

Zahnärztlicher Notdienst in Rheinhessen

Der Notdienst in Rheinhessen ist von Freitag 15 Uhr Uhr bis Montag 8:00 Uhr für unvorhergesehene und dringende Notfallbehandlungen eingerichtet.

An Feier- und Brückentagen ist er von 8:00 Uhr bis zum nachfolgenden Tag um 8:00 Uhr erreichbar.

Zu folgenden Zeiten sind die notdiensthabenden Zahnärzte bzw. Zahnärztinnen in ihrer Praxis anwesend:

Freitag 16:00 Uhr–17:00 Uhr
Samstag und Sonntag10:00 Uhr–11:00 Uhr und 16:00 Uhr–17:00 Uhr
Feier- oder Brückentage  10:00 Uhr–11:00 Uhr und 16:00 Uhr–17:00 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten haben Sie die Möglichkeit, den zuständige Behandler direkt telefonisch zu erreichen.

Rheinhessen ist in drei Notdienskreise unterteilt: Rheinhessen Nord, Rheinhessen West  und Rheinhessen Süd-Ost. Jedem Notdienstkreis ist eine Servicenummer (siehe unten) zugewiesen. Im Ballungsraum Rheinhessen Nord stehen zwei Servicenummern zur Verfügung, das heißt der Notdienst findet zu oben genannten Zeiten in zwei Zahnarztpraxen statt. Die Servicenummern sind nur zu den festgelegten Notdienstzeiten freigeschaltet.

Es kann vorkommen, dass bei hohem Patientenaufkommen in den Praxen Wartezeiten entstehen und Ihnen empfohlen wird, in einem anderen Notdienstkreis nachzufragen. Grundsätzlich können Sie als Patientin bzw. Patient selbst entscheiden, in welchem Notdienstkreis Sie sich unter Berück­sichtigung der Wartezeit und der Anfahrtswege behandeln lassen.

Bitte denken Sie daran, dass Sie als gesetzlich Versicherter für den Besuch des Notdienstes Ihre elektronische Gesundheitskarte benötigen. Für eine Notfallbehandlung außerhalb der oben angeführten Zeiten nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihrem Hauszahnarzt auf. Sollten Sie keinen Hauszahnarzt haben, empfehlen wir Ihnen, sich an eine Zahnarztpraxis Ihres Vertrauens in in Ihrer näheren Umgebung zu wenden. Sollte diese Praxis nicht besetzt sein, erhalten Sie über deren Bandansage weitere Informationen.

Notdienstkreise und Rufnummern

Notdienstkreis Rheinhessen Nord

Patienten wohnhaft im Notdienstkreis Rheinhessen Nord (siehe Liste der Orte unten) erreichen den notdiensthabenden Zahnarzt zu den oben genannten Zeiten unter der Rufnummer

01805 / 66 61 60  oder  01805 / 66 61 61

(Tarif Festnetz oder Mobilfunknetz 0,14 €/min)


Mainz-Innenstadt

55116 Altstadt / Hartenberg / Münchfeld / Neustadt / Oberstadt
55118 Neustadt
55131 Oberstadt / Altstadt

Mainz-Vororte

55120 Mombach / Neustadt
55122 Gonsenheim / Neustadt / Hartenberg / Münchfeld
55124 Gonsenheim / Oberstadt
55126 Finthen / Layenhof
55127 Drais / Lerchenberg / Marienborn
55127 Bretzenheim / Oberstadt
55129 Hechtsheim / Oberstadt / Ebersheim
55130 Laubenheim / Weisenau

sowie

55257 Budenheim
55262 Heidesheim
55263 Wackernheim
55294 Bodenheim
55270 Essenheim
55296 Gau-Bichofsheim
55270 Klein-Winternheim   
55268 Nieder-Olm
55270 Ober-Olm

Notdienstkreis Rheinhessen West

Patienten wohnhaft im Notdienskreis Rheinhessen West (siehe Liste der Orte unten) erreichen den notdiensthabenden Zahnarzt zu den oben genannten Zeiten unter der Rufnummer

01805 / 66 67 65

(Tarif Festnetz oder Mobilfunknetz 0,14 €/min)


Liste der Orte

55234 Albig
55232 Alzey
55437 Appenheim
55288 Armsheim
55459 Aspisheim
55422 Bacharach
55576 Badenheim
55234 Bechenheim
55234 Bechtolsheim
55234 Bermersheim
55234 Biebelnheim
55411 Bingen
55237 Bornheim
55422 Breitscheid
55270 Bubenheim
55234 Dintesheim
55599 Eckelsheim
55270 Engelstadt
55232 Ensheim
55234 Eppelsheim
55234 Erbes-Büdesheim
55234 Esselborn
55234 Flomborn
55237 Flonheim
55234 Framersheim
55234 Freimersheim
55288 Gabsheim
55435 Gau-Algesheim
55599 Gau-Bickelheim
55235 Gau-Heppenheim
55239 Gau-Odernheim
55578 Gau-Weinheim
55457 Gensingen
55459 Grolsheim
55597 Gumbsheim
55457 Horrweiler
55218 Ingelheim
55270 Jugenheim
55234 Kettenheim
55237 Lonsheim
55413 Manubach
67294 Mauchenheim
55424 Münster-Sarmsheim
55234 Nack
55413 Niederheimbach
55437 Nieder-Hilbersheim
55234 Nieder-Wiesen
55413 Oberdiebach
55234 Ober-Flörsheim
55413 Oberheimbach
55437 Ober-Hilbersheim
55437 Ockenheim
55234 Offenheim
55288 Partenheim
55291 Saulheim
55288 Schornsheim
55270 Schwabenheim
55599 Siefersheim
55288 Spiesheim
55576 Sprendlingen
55578 St. Johann
55271 Stadecken-Elsheim
55599 Stein-Bockenheim
55286 Sulzheim
55413 Trechtingshausen
55288 Udenheim
55578 Vendersheim
55234 Wahlheim
55425 Waldalgesheim
55578 Wallertheim
55413 Weiler
55576 Welgesheim
55234 Wendelsheim
55578 Wolfsheim
55597 Wöllstein
55599 Wonsheim
55286 Wörrstadt
55576 Zotzenheim

Notdienstkreis Rheinhessen Süd-Ost

Patienten wohnhaft im Notdienstkreis Rheinhessen Süd-Ost (siehe Liste der Orte unten) erreichen den notdiensthabenden Zahnarzt zu den oben genannten Zeiten unter der Rufnummer

01805 / 66 68 76

(Tarif Festnetz oder Mobilfunknetz 0,14 €/min)


Liste der Orte

67577 Alsheim
67595 Bechtheim
67593 Bermersheim
55278 Dalheim
55278 Dexheim
55276 Dienheim
67596 Dittelsheim-Heßloch
55278 Dolgesheim
67585 Dorn-Dürkheim
67575 Eich
55278 Eimsheim
67592 Flörsheim-Dalsheim
55278 Friesenheim
67578 Gimbsheim
67598 Gundersheim
67599 Gundheim
67583 Guntersblum
55278 Hahnheim
67580 Hamm
55234 Hangen-Weisheim
55296 Harxheim
67586 Hillesheim
55234 Hochborn
67591 Hohen-Sülzen
55278 Köngernheim
55296 Lörzweiler
55278 Ludwigshöhe
67582 Mettenheim
67591 Mölsheim
55278 Mommenheim
67590 Monsheim
55234 Monzernheim
67591 Mörstadt
55299 Nackenheim
55283 Nierstein
67591 Offstein
55276 Oppenheim
67574 Osthofen
55278 Selzen
55270 Sörgenloch
55278 Uelversheim
55278 Undenheim
67591 Wachenheim
55278 Weinolsheim
67593 Westhofen
67587 Wintersheim
67547 Worms
67549 Worms
67550 Worms
67551 Worms
55270 Zornheim

Zahnärztlicher Notdienst in der Region Trier

Der Notdienst im Eifelkreis Bitburg-Prüm sowie in den Landkreisen Bernkastel-Wittlich, Trier-Saarburg und Vulkaneifel ist von Samstag früh 8:00 Uhr bis Montag früh 8:00 Uhr erreichbar.

Der Notdienst in der Stadt Trier ist von Freitag 15:00 Uhr bis Montag früh 8:00 Uhr sowie am Mittwochnachmittag von 16:00 bis 22:00 Uhr für unvorhergesehene und dringende Notfallbehandlungen eingerichtet.

An Feiertagen ist er von 8:00 Uhr bis zum nachfolgenden Tag um 8:00 Uhr erreichbar.

Bitte melden Sie Ihren Besuch des Notdienstes telefonisch an. Sie erreichen ihn unter der Notdienstnummer 01805 065100 (14 ct/min aus dem Festnetz, Mobilfunkgebühren können abweichen).

Bitte denken Sie daran, dass Sie als gesetzlich Versicherter für den Besuch des Notdienstes Ihre elektronische Gesundheitskarte benötigen. Für eine Notfallbehandlung außerhalb der oben angeführten Zeiten nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihrem Hauszahnarzt auf. Sollten Sie keinen Hauszahnarzt haben, empfehlen wir Ihnen, sich an eine Zahnarztpraxis in Ihrer Nähe zu wenden. Sollte diese Praxis nicht besetzt sein, erhalten Sie über deren Bandansage weitere Informationen.

Online-Abrechnung

Bitte klicken Sie hier, um zur Online-Einreichung zu gelangen. Eine Anmeldung im Bereich "KZV Intern" ist nicht erforderlich.

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