Zahnärztlicher Notdienst
Samstag, Sonntag oder Feiertag und der Zahn schmerzt? Was tun? Auch an Wochenenden sowie an Feier- und Brückentagen stellen die KZV Rheinland-Pfalz und die Bezirkszahnärztekammern sicher, dass Ihnen in dringenden Fällen geholfen wird. Gemeinsam mit den Zahnärztinnen und Zahnärzten organisieren sie einen Notdienst, der nicht aufschiebbare zahnmedizinische Akut- und Notfallbehandlungen durchführt.
Die Schmerzbehandlung im Notdienst ist für Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse grundsätzlich kostenfrei, sofern sie ihre elektronische Gesundheitskarte vorlegen. Sollten zusätzlich Zahnersatzleistungen anfallen (zum Beispiel Reparaturen etc.), können Eigenanteile für den Versicherten entstehen.
Informationen zu den notdiensthabenden Zahnarztpraxen in Ihrer Region erhalten Sie unter folgenden Links:
Zahnärztlicher Notdienst in Rheinhessen

Der Notdienst in Rheinhessen ist von Samstag 8:00 Uhr bis Montag 8:00 Uhr für unvorhergesehene und dringende Notfallbehandlungen eingerichtet.
An Feier- und Brückentagen ist er von 8:00 Uhr bis zum nachfolgenden Tag um 8:00 Uhr besetzt.
Ab Samstag, den 7. Februar 2026 ist der zahnärztliche Notdienst in ganz Rheinhessen unter der neuen Rufnummmer 06131 6246-999 erreichbar.
Bitte denken Sie daran, dass Sie als gesetzlich Versicherter für den Besuch des Notdienstes Ihre elektronische Gesundheitskarte benötigen. Für eine Notfallbehandlung außerhalb der oben angeführten Zeiten nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihrem Hauszahnarzt auf. Sollten Sie keinen Hauszahnarzt haben, empfehlen wir Ihnen, sich an eine Zahnarztpraxis Ihres Vertrauens in Ihrer näheren Umgebung zu wenden. Sollte diese Praxis nicht besetzt sein, erhalten Sie über deren Bandansage weitere Informationen.
Wer wird im Notdienst behandelt?
Der von der KZV Rheinland-Pfalz organisierte Notdienst ist für Schmerzpatienten bestimmt, die in den sprechstundenfreien Zeiten versorgt werden müssen. Er übernimmt nicht aufschiebbare Akut- und Notfallbehandlungen bei:
- Zahnschmerzen im Mund- und Kieferbereich nach einem Unfall, zum Beispiel Zahn- und Kieferfrakturen
- Nachblutungen nach einem zahnärztlichen oder chirurgischen Eingriff, zum Beispiel Weisheitszahnoperation oder Zahnextraktion
- Zahnschmerzen bei Infektionen, zum Beispiel bei Kieferabszessen oder akuten Entzündungen
Zahnärztlicher Notdienst in der Region Trier

Der Notdienst im Eifelkreis Bitburg-Prüm sowie in den Landkreisen Bernkastel-Wittlich, Trier-Saarburg und Vulkaneifel ist von Samstag früh 8:00 Uhr bis Montag früh 8:00 Uhr erreichbar.
Der Notdienst in der Stadt Trier ist von Freitag 15:00 Uhr bis Montag früh 8:00 Uhr sowie am Mittwochnachmittag von 16:00 bis 22:00 Uhr für unvorhergesehene und dringende Notfallbehandlungen eingerichtet.
An Feiertagen ist er von 8:00 Uhr bis zum nachfolgenden Tag um 8:00 Uhr erreichbar.
Bitte melden Sie Ihren Besuch des Notdienstes telefonisch an. Sie erreichen ihn unter der Notdienstnummer 01805 065100 (14 ct/min aus dem Festnetz, Mobilfunkgebühren können abweichen).
Bitte denken Sie daran, dass Sie als gesetzlich Versicherter für den Besuch des Notdienstes Ihre elektronische Gesundheitskarte benötigen. Für eine Notfallbehandlung außerhalb der oben angeführten Zeiten nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihrem Hauszahnarzt auf. Sollten Sie keinen Hauszahnarzt haben, empfehlen wir Ihnen, sich an eine Zahnarztpraxis in Ihrer Nähe zu wenden. Sollte diese Praxis nicht besetzt sein, erhalten Sie über deren Bandansage weitere Informationen.
Wer wird im Notdienst behandelt?
Der von der KZV Rheinland-Pfalz organisierte Notdienst ist für Schmerzpatienten bestimmt, die in den sprechstundenfreien Zeiten versorgt werden müssen. Er übernimmt nicht aufschiebbare Akut- und Notfallbehandlungen bei:
- Zahnschmerzen im Mund- und Kieferbereich nach einem Unfall, zum Beispiel Zahn- und Kieferfrakturen
- Nachblutungen nach einem zahnärztlichen oder chirurgischen Eingriff, zum Beispiel Weisheitszahnoperation oder Zahnextraktion
- Zahnschmerzen bei Infektionen, zum Beispiel bei Kieferabszessen oder akuten Entzündungen