RSA-ECC-Migration

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    Neues Verschlüsselungsverfahren für die TI – Austausch von älteren Komponenten bis Ende 2025

    Die gematik stellt die Telematikinfrastruktur bis Ende 2025 von dem Verschlüsselungsverfahren RSA2048 auf die modernere Verschlüsselungsmethode ECC256 um. Dies geschieht aufgrund von Vorgaben des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik und der Bundesnetzagentur. Das ECC-Verfahren gilt als sicherer und effizienter als RSA. Verfahren zur Datenverschlüsselung kommen unter anderem bei der elektronischen Signatur zum Einsatz. Da beispielsweise E-Rezepte, eAU und EBZ ab 2026 nur noch mit „ECC-Signaturen“ versehen werden dürfen, müssen auch die Praxisverwaltungssysteme ab dem Zeitpunkt der Umstellung in der Lage sein, bei der Signatur eines Datensatzes nur noch die entsprechende Signaturart im Konnektor anzustoßen.

     

    Was müssen Praxen beachten?

    Für Praxen heißt dies: Nicht ECC-fähige Komponenten müssen bis Ende 2025 ausgetauscht werden. Die Umstellung betrifft folgende Komponenten, die überprüft werden müssen:

    • die gerätespezifische SMC für den Konnektor (gSMC-K)
    • der Praxisausweis (SMC-B)
    • der elektronische Heilberufsausweis (eHBA)
    • die gerätespezifische SMC für das Kartenterminal (gSMC-KT)
    • die Kommunikation im Medizinwesen (KIM) 

    Heilberufsausweise und Praxisausweise
    Die Anbieter von eHBA und SMC-B weisen die betroffenen Zahnärzte bzw. Praxen aktiv – in der Regel per E-Mail – auf auslaufende Ausweise hin und geben eine Anleitung, wie eine Folgekarte zu bestellen ist. Um selbst zu überprüfen, ob Ihre Karte betroffen ist, schauen Sie auf deren Rückseite: ECC-fähige Karten sind mit der Bezeichnung „G2.1“ oder „G2.2“ versehen. RSA-Karten sind als „G2“ oder ohne eine Kennzeichnung im Umlauf. Darüber hinaus können Sie im Kartenportal Ihres Anbieters die Zertifikatsinformationen Ihrer Karten prüfen.

    Konnektor
    Sofern Sie einen reinen RSA-Konnektor haben, müssen Sie diesen bis Ende des Jahres tauschen. Es gibt auch RSA-/ECC-fähige Konnektoren. Bei diesen muss geprüft werden, ob Ihr Praxisverwaltungssystem den Konnektor über ein ECC-Zertifikat anspricht. Im Falle eines notwendigen Austausches ist gegebenenfalls der Umstieg auf eine TI-Gateway-Lösung – diese sind ECC-fähig – eine Option. Im Idealfall spricht Ihr IT-Dienstleiser Sie auf einen erforderlichen Austausch an. Um einen RSA-Konnektor zu erkennen, schauen Sie in der Managementoberfläche des Konnektors bei „gSMC‑K“.

    Kartenterminal
    Sie benötigen eine gSMC-KT G 2.1 Karte. Ihr IT-Dienstleiser oder Sie können über die Konnektor-Managementoberfläche feststellen, ob die die Karte ECC-fähig ist.

    KIM
    Sie benötigen ein Update auf die KIM-Version 1.5.2-9 (Clientmodul PTV ≥ 1.6.2-9). Bitte wenden Sie sich an Ihren Anbieter oder Ihren IT-Dienstleister.

    In der Regel wenden sich die Hersteller von Praxisverwaltungssystemen und weiteren Komponenten bzw. die IT-Dienstleister an die Praxen, wenn ein Austausch erforderlich ist. Wir empfehlen Ihnen allerdings, sich zeitnah selbst mit Ihren Dienstleistern in Verbindung zu setzen, damit notwendige Austausche von Komponenten in Ihrer Praxis rechtzeitig angestoßen und bis Jahresende 2025 vorgenommen werden können.

    Themenseite und Checkliste
    Die gematik hat eine Themenseite zur RSA-ECC-Migration eingerichtet. Sie ist erreichbar unter www.gematik.de/telematikinfrastruktur/rsa2ecc-migration. Wir verweisen hier insbesondere auf Checkliste zum detaillierten technischen Vorgehen unter https://wiki.gematik.de/x/p1VNJw.
    Eine komprimierte Checkliste zur Prüfung notwendiger Zertifikatswechsel steht zudem hier zum Abruf bereit.

     

     

    Online-Abrechnung

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