Organisation des Notdienstes
Jede Zahnärztin und jeder Zahnarzt ist grundsätzlich verpflichtet, am Notdienst teilzunehmen. In Rheinland-Pfalz hat die Kassenzahnärztliche Vereinigung die Durchführung und Überwachung des zahnärztlichen Notdienstes in den Regionen Koblenz, Pfalz und Rheinhessen auf die jeweiligen Bezirkszahnärztekammern (BZK) übertragen. Die KZV und die Kammern haben hierfür Übertragungsvereinbarungen getroffen. Die Bezirkszahnärztekammern wiederum haben eigenständige Notdienstordnungen verabschiedet, die unter anderem die Teilnahme am Notdienst und dessen Dauer regeln. Wenn Sie Zahnarzt oder Zahnärztin in einer dieser Regionen sind und Fragen zur Organisation des Notdienstes haben, wenden Sie sich bitte an Ihre BZK.
Notdienst in der Region Trier
In der Region Trier - das sind die Stadt Trier, der Eifelkreis Bitburg-Prüm sowie die Landkreise Bernkastel-Wittlich, Trier-Saarburg und Vulkaneifel - organisiert ab dem Jahr 2022 die KZV Rheinland-Pfalz den Notdienst.
Die Notdienstordnung für den Kammerbereich Trier ebenso wie die passwortgeschützten Einteilungslisten für die einzelnen Sprengel können Sie hier einsehen. Bitte loggen Sie sich hierfür mit Ihren Daten für den Mitgliederbereich unserer Internetseite ein. Die Listen werden regelmäßig aktualisiert. Gleichwohl kann es dazu kommen, dass Notdienst-Tausche nicht tagesaktuell abgebildet werden. Wenn Sie den Tausch eines Dienstes organisieren und uns mitteilen, erhalten Sie immer eine gesonderte E-Mail zur Bestätigung.
Bitte beachten Sie, dass die Altersgrenze für die Befreiung von Notdiensten bei 65 Jahren liegt (Beschluss der Vertreterversammlung der KZV Rheinland-Pfalz vom 11.11.2023; vgl. Notdienstordnung und Rundschreiben 6/23).
Bei Fragen zur Einteilung des Notdienstes in der Region Trier senden Sie bitte eine E-Mail an notdiensteinteilung (at) kzvrlp.de oder rufen Sie uns an: Telefon 06131 / 8927-344.