Organisation des Notdienstes
Jede Zahnärztin und jeder Zahnarzt ist grundsätzlich verpflichtet, am Notdienst teilzunehmen. In Rheinland-Pfalz hat die Kassenzahnärztliche Vereinigung die Durchführung und Überwachung des zahnärztlichen Notdienstes in den Regionen Koblenz und Pfalz auf die jeweiligen Bezirkszahnärztekammern (BZK) übertragen. Die KZV und die Kammern haben hierfür Übertragungsvereinbarungen getroffen. Die Bezirkszahnärztekammern wiederum haben eigenständige Notdienstordnungen verabschiedet, die unter anderem die Teilnahme am Notdienst und dessen Dauer regeln.
Wenn Sie Zahnarzt oder Zahnärztin in einer dieser Regionen sind und Fragen zur Organisation des Notdienstes haben, wenden Sie sich bitte an Ihre BZK. Informationen zum Notdienst in den Regionen Rheinhessen und Trier finden Sie unter folgenden Links:
Notdienst in der Region Trier
In der Region Trier - das sind die Stadt Trier, der Eifelkreis Bitburg-Prüm sowie die Landkreise Bernkastel-Wittlich, Trier-Saarburg und Vulkaneifel - organisiert ab dem Jahr 2022 die KZV Rheinland-Pfalz den Notdienst.
Die Notdienstordnung für den Kammerbereich Trier ebenso wie die passwortgeschützten Einteilungslisten für die einzelnen Sprengel können Sie hier einsehen. Bitte loggen Sie sich hierfür mit Ihren Daten für den Mitgliederbereich unserer Internetseite ein. Die Listen werden regelmäßig aktualisiert. Gleichwohl kann es dazu kommen, dass Notdienst-Tausche nicht tagesaktuell abgebildet werden. Wenn Sie den Tausch eines Dienstes organisieren und uns mitteilen, erhalten Sie immer eine gesonderte E-Mail zur Bestätigung.
Bitte beachten Sie, dass die Altersgrenze für die Befreiung von Notdiensten bei 65 Jahren liegt (Beschluss der Vertreterversammlung der KZV Rheinland-Pfalz vom 11.11.2023; vgl. Notdienstordnung und Rundschreiben 6/23).
Bei Fragen zur Einteilung des Notdienstes in der Region Trier senden Sie bitte eine E-Mail an notdiensteinteilung (at) kzvrlp.de oder rufen Sie uns an: Telefon 06131 / 8927-344.
Notdienst in Rheinhessen
Am 1. Juli 2025 geht die Organisation des zahnärztlichen Notdienstes von der BZK Rheinhessen auf die KZV Rheinland-Pfalz über. Bevor ab 2026 ein neues Notdienstmodell greift, wird vom 1. Juli 2025 bis 1. Februar 2026 der Notdienst wie gewohnt organisiert und durchgeführt. Das heißt:
- Die Notdienstordnung der BZK Rheinhessen gilt fort.
- Die BZK hat den Notdienst vom 1. Juli 2025 bis 1. Februar 2026 vollständig eingeteilt.
- Unverändert bleiben in diesem Zeitraum die Notdienstzeiten, die festen Sprechzeiten in der Praxis, die Patientenservice-Nummern und das Prozedere des telefonischen Anmeldens zum Notdienst und Abmeldens vom Notdienst.
- Die Vertretung oder der Tausch des Notdienstes sind wie bisher von den Praxen untereinander selbst zu regeln. Über die Änderung ist allerdings ab Juli die KZV Rheinland-Pfalz sobald als möglich zu informieren.
- Auch für alle anderen Anliegen rund um den Notdienst ist ab Juli die KZV Ihr Ansprechpartner: Senden Sie eine E-Mail an notdiensteinteilung (at) kzvrlp.de oder rufen Sie uns an: Telefon 06131 / 8927-344.
Die BZK Rheinhessen sendet Ende Juni eine letzte Terminerinnerung an jene Praxen, die im Zeitraum 1. Juli 2025 bis 1. Februar 2026 Notdienst haben werden. Bitte behalten Sie diese Termine bzw. Ihre Dienste im Blick, da die KZV Rheinland-Pfalz keine weiteren Erinnerungen senden wird.