Pilotprojekt „Zahnärztlicher Kinderpass“
Bisher gab es in Rheinland-Pfalz keinen Zahnärztlichen Kinderpass. Daher hat sich die Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz (LZK RLP) in enger Zusammenarbeit mit der Kassenzahnärztlichen Vereinigung, dem Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit, dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung sowie der Landesarbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege für die flächendeckende Einführung eingesetzt.
Ab Mai 2025 können Zahnarztpraxen in Rheinland-Pfalz die Pässe bei ihrer regionalen Arbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege anfordern und sie an Eltern von Kindern unter drei Jahren ausgeben, die zur zahnärztlichen Untersuchung in die Praxis kommen.
Den Kinderpass können Sie auf der Website der LZK RLP herunterladen.