Honorarverteilungsmaßstab
Die Sparpolitik des Gesetzgebers fordert ihren Tribut: Die Vertreterversammlung der KZV Rheinland-Pfalz hat am 11. November 2023 einen geänderten Honorarverteilungsmaßstab (HVM) beschließen müssen. Wie der HVM ausgestaltet ist, wie er funktioniert und was er für die Zahnarztpraxen bedeutet, lesen Sie hier.