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    Ab dem 1. Januar 2025 ist Amalgam als Material für neue Zahnfüllungen grundsätzlich nicht mehr erlaubt. Nur wenn ein Zahnarzt eine Behandlung mit Amalgam aus medizinischen Gründen als zwingend notwendig erachtet, darf es noch verwendet werden. Hintergrund ist das Quecksilberverbot der EU. Gesetzlich…

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    Patienten in Rheinland-Pfalz müssen sich auf längere Wartezeiten beim Zahnarzt einstellen. Betroffen sind schon jetzt Patienten, die an einer Parodontitis leiden. Das zeigen aktuelle Zahlen der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV). Grund hierfür sind die Sparmaßnahmen des…

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