Bisher war Amalgam das zuzahlungsfreie Füllungsmaterial, um Karies im Seitenzahnbereich, also an den Backenzähnen, zu behandeln. "Künftig stehen hierfür selbsthaftende Füllmaterialien wie Glasionomerzemente zur Verfügung. Dies sind moderne amalgamfreie Materialien, die sich in der Behandlung von Karies bewährt haben", sagt Dr. Christine Ehrhardt, Vorsitzende des Vorstandes der KZV Rheinland-Pfalz. Wie bisher könnten Patienten auch künftig gegen Zuzahlung Kunststofffüllungen, sogenannte Komposite, wählen. "Welches Füllungsmaterial zum Einsatz kommt, entscheidet der Zahnarzt gemeinsam mit seinem Patienten. Wichtig ist, dass Patienten über die für sie relevante gesetzliche Versorgung und über mögliche Alternativen durch ihren Zahnarzt aufgeklärt werden und sich so für ein Material entscheiden können", so Ehrhardt. Für Füllungen im Frontzahnbereich ändert das Amalgamverbot übrigens nichts. Schon heute sind Kunststofffüllungen an Schneide- und Eckzähnen die Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen.
Anteil an Amalgamfülllungen gering
Das Amalgamverbot betrifft ab Januar nur neue Füllungen. Wer eine oder mehrere Amalgamfüllungen hat, muss sie nicht entfernen lassen. Ehrhardt: „Amalgamfüllungen sind gut haltbar und sollten nicht grundlos ersetzt werden. Ich empfehle einen Austausch der Füllungen nur dann, wenn sie beschädigt sind, da bei jedem Bohren gesunde Zahnhartsubstanz mit weggenommen wird." Sie betont, dass Amalgam aus Umweltschutzgründen verboten wird. "In der Wissenschaft besteht Einigkeit, dass intakte Amalgamfüllungen keine Gesundheitsgefahr darstellen."
Amalgam wurde über lange Zeit häufig zur Behandlung von Karies eingesetzt. In den vergangenen Jahrzehnten aber ging der Anteil an Amalgamfüllungen an neuen Zahnfüllungen immer weiter zurück. In Rheinland-Pfalz lag er im Jahr 2023 bei lediglich 1,76 Prozent. "Amalgam wird inzwischen nur noch vereinzelt eingesetzt, daher wird das Verbot keine einschneidenden Auswirkungen haben", sagt Ehrhardt.
Hintergrund: Amalagamverbot
Ab dem 1. Januar 2025 darf Dentalamalgam in der Europäischen Union nicht mehr für die zahnärztliche Behandlung verwendet werden, es sei denn, der Zahnarzt sieht eine solche Behandlung im Einzelfall aus medizinischen Gründen als zwingend notwendig an. Das Verbot geht auf die EU-Verordnung 2024/1849 zurück, mit der die Verbreitung von Quecksilber in der Umwelt eingedämmt werden soll. Um Amalgam für Zahnfüllungen herzustellen, werden laut EU-Parlament jährlich 40 Tonnen Quecksilber verwendet.