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    Ab Oktober: Höhere Kassenzuschüsse bei Zahnersatz

    Gute Nachrichten für alle gesetzlich versicherten Patienten: Ab 1. Oktober zahlen sie für Zahnersatz weniger Geld aus eigener Tasche, denn dann steigen die Festzuschüsse der Krankenkassen um zehn Prozent. Und wer ein lückenlos geführtes Bonusheft vorlegt, kann seinen Kassenzuschuss sogar noch weiter erhöhen. Darauf weist die Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) Rheinland-Pfalz hin.

    Derzeit bekommen gesetzlich Versicherte rund 50 Prozent der Kosten für die Regelversorgung von der Krankenkasse erstattet. Die Regelversorgung ist die Standardbehandlung mit einer Krone, Brücke oder Prothese. Für die andere Hälfte müssen Patienten selbst aufkommen. Hierbei werden sie künftig entlastet. Ab Oktober tragen die Kassen 60 Prozent der Kosten der Regelversorgung.

    Höherer Bonus für regelmäßige Vorsorge
    „Gleichzeitig steigt der Bonus, wenn der Patient regelmäßig zur Kontrolle zum Zahnarzt geht; Erwachsene mindestens einmal im Jahr, Kinder und Jugendliche zweimal“, erklärt Marcus Koller, stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes der KZV Rheinland-Pfalz. Wer per Stempel im Bonusheft nachweisen kann, dass er über fünf Jahre regelmäßig bei der zahnärztlichen Vorsorge war, erhält bislang einen Zuschuss von 60 Prozent zur Regelversorgung. Ab Oktober erhöht sich dieser Anteil auf 70 Prozent. Patienten, die zehn Jahre regelmäßige Vorsorge dokumentieren können, profitieren noch mehr. Sie erhalten in Zukunft insgesamt 75 Prozent statt der bisherigen 65 Prozent. Ausschlaggebend für die höheren Zuschüsse für Brücken, Kronen und Prothesen ist das Ausstellungsdatum des Heil- und Kostenplans. Wer jetzt schon in Behandlung ist, erhält die bisherigen Zuschüsse.

    Neu ab Oktober ist außerdem: Wurde bisher auch nur eine Vorsorgeuntersuchung versäumt, verfiel der Anspruch auf den zusätzlichen Bonus und der Patient musste von vorne beginnen, Stempel im Bonusheft zu sammeln. Künftig können gesetzlich Versicherte auch dann einen Bonus ihrer Krankenkasse erhalten, wenn der jährliche Zahnarztbesuch einmalig versäumt wurde. Doch Vorsicht: Das gilt zum einen nur in begründeten Ausnahmefällen, zum Beispiel wenn ein Patient schwer erkrankt war und daher nicht zum Zahnarzt gehen konnte. Zum anderen „rettet“ die Versäumnis-Regelung nur den Zehn-Jahres-Bonus.

    Von der regelmäßigen Vorsorge profitiert jedoch nicht allein der Geldbeutel des Patienten, meint Marcus Koller. „Das Wichtigste an regelmäßiger Prophylaxe ist die Gesundheit von Zähnen und Zahnfleisch. Werden bei der Kontrolluntersuchung frühzeitig Karies oder Entzündungen im Mund entdeckt, lassen sich die eigenen Zähne lange erhalten – und damit ein großes Stück an Lebensqualität.“

    Hintergrund: Das Festzuschusssystem der gesetzlichen Krankenversicherung
    Gesetzlich Krankenversicherte erhalten von ihrer Krankenkasse feste Zuschüsse für Kronen, Brücken und Prothesen. Der Höhe der Festzuschüsse orientiert sich immer an dem individuellen zahnmedizinischen Befund. Zahnärzten und Krankenkassen steht ein Katalog mit rund 50 Einzelbefunden zur Verfügung, für die jeweils ein jährlich angepasster Betrag – der Festzuschuss – hinterlegt ist. Je nach Gebisssituation kann sich der Gesamtbetrag, den der Patient von seiner Kasse erhält, aus verschiedenen Festzuschüssen zusammensetzen. Die Festzuschüsse decken ab Oktober 60 Prozent (bislang 50 Prozent) der Kosten der Regelversorgung ab. Das ist die Behandlung, die beim vorliegenden Befund die Standardtherapie ist. Patienten, die regelmäßig ihren Zahnarzt für Vorsorgeuntersuchungen aufsuchen und das in ihrem Bonusheft vermerken lassen, erhalten von ihrer Kasse einen höheren Zuschuss.

    Der Vorteil des Festzuschusssystems: Patienten können ihren Zahnersatz frei wählen, ohne dass sie ihren Anspruch auf den Kassenzuschuss verlieren. Ganz gleich, ob die Standardbrücke oder das ästhetisch anspruchsvollere Implantat – die Höhe des Festzuschusses bleibt gleich. Die über den Festzuschuss hinausgehenden Kosten trägt der Patient. Für Patienten mit geringem Einkommen gilt zudem eine Härtefallregelung: Sie erhalten den doppelten Festzuschuss, mindestens aber die Kosten für die Regelversorgung.

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