Bislang werden im Gelben Heft ausschließlich die ärztlichen Früherkennungsuntersuchungen (U1–U9) erfasst. Künftig werden darin auch die sechs zahnärztlichen Untersuchungen, die für alle Kinder im Alter von sechs Monaten bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, dokumentiert. Die Erweiterung des Gelben Heftes zielt darauf, dass deutlich mehr Kinder frühzeitig und regelmäßig zum Zahnarzt gehen. "Mit den Früherkennungsuntersuchungen und deren Aufnahme ins Gelbe Heft schaffen wir die besten Voraussetzungen für eine zahngesunde Entwicklung von klein auf", sagt San.-Rätin Dr. Kerstin Bienroth, stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KZV Rheinland-Pfalz. "Je früher wir Eltern beraten und ihre Kinder untersuchen und behandeln, desto weniger Zahnprobleme treten später im Erwachsenenalter auf."
Frühe Prävention ist entscheidend
Dass Prävention mit dem ersten Milchzahn beginnt, sei vielen Eltern nicht bewusst, sagt Bienroth. Es sei noch immer ein verbreiteter Irrtum, dass Milchzähne kaum Pflege benötigten, da sie ohnehin ausfallen. Sie erklärt: "Auch Milchzähne erfüllen wichtige Aufgaben. Sie sind nicht nur als Kauwerkzeug und zur Sprachentwicklung notwendig, sondern sie dienen auch als Platzhalter für die bleibenden Zähne." Eltern sollten sich zudem bewusst machen, dass Karies an Milchzähnen genauso schmerzhaft sein kann wie an bleibenden Zähnen. "Das Gelbe Heft bietet nun die Chance, noch mehr Familien zu erreichen und aufzuklären", so die stellvertretende KZV-Vorsitzende.
Ab Januar 2026 erhalten Eltern von Neugeborenen das neue Gelbe Heft mit den zahnärztlichen Untersuchungen in der Regel im Krankenhaus oder von ihrem Kinderarzt. Bestandshefte werden von den Zahnarztpraxen mit Einlegeblättern ergänzt. Ab diesem Zeitpunkt ist es für Eltern wichtig, das Gelbe Heft zum Zahnarzttermin ihres Kindes mitzunehmen.
Hintergrund: Die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen im Gelben Heft
Gesetzlich krankenversicherte Kinder im Alter von sechs Monaten bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr haben bereits heute Anspruch auf sechs zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen beim Zahnarzt. Ab Januar 2026 werden die Ergebnisse dieser Untersuchungen im Gelben Heft dokumentiert.
Die Untersuchungen finden statt:
- zwischen dem 6. und 9. Lebensmonat
- zwischen dem 10. und 20. Lebensmonat
- zwischen dem 21. und 33. Lebensmonat
- zwischen dem 34. und 48. Lebensmonat
- zwischen dem 49. und 60. Lebensmonat
- zwischen dem 61. und 72. Lebensmonat
Jede Untersuchung umfasst:
- Untersuchung der Mundhöhle, des Kiefers und der Zähne
- Beratung der Eltern zu richtiger Mundhygiene, Ernährung und dem Gebrauch der Nuckelflasche
- Aufklärung über Fluoridierungsmaßnahmen