Am 1. Oktober 2021 ändert sich das Verfahren bei der Behandlung von im Ausland krankenversicherten Patientinnen und Patienten. Die bisherigen Muster 80 und 81 werden durch eine kürzere "Patientenerklärung Europäische Krankenversicherung" und die Kopie der EHIC/GHIC ersetzt. Lesen Sie mehr unter diesem Link.