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    Willkommen bei der KZV Rheinland-Pfalz

    Als neues Mitglied der KZV Rheinland-Pfalz begrüßen wir Sie ganz herzlich und wünschen Ihnen einen guten Start in die Niederlassung, viel Erfolg und Zufriedenheit bei Ihrer Berufsausübung. Wir freuen uns auf eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit!

    Als Ihre vertragszahnärztliche Berufsvertretung bietet Ihnen die KZV Rheinland-Pfalz ihre Unterstützung und ihren Rat rund um die Versorgung Ihrer gesetzlich krankenversicherten Patientinnen und Patienten an. Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns eine Mail oder kommen Sie vorbei! Hier finden Sie Ihren Kontakt.

    Auf dieser Seite finden Sie wichtige Grundlagen, die Sie zur Aufnahme Ihrer Praxistätigkeit benötigen. Vor allem bitten wir Sie, die Meldeformulare – sofern noch nicht geschehen – ausgefüllt an uns zurückzusenden. Ihnen und uns wird dadurch die Kommunikation miteinander erleichtert.

    Vielen Dank!
    Ihre KZV Rheinland-Pfalz

    Formalitäten zum Start in die Niederlassung

    Gratulation! Sie stehen kurz vor dem Start in die vertragszahnärztliche Niederlassung. Dafür treffen wir derzeit die letzten Vorbereitungen und wir benötigen noch wenige Informationen von Ihnen.

    Bitte senden Sie die "Mitteilung der Bankverbindung" möglichst umgehend an uns zurück. Wir bitten Sie zudem, das Formular "Umsatzmeldung für Abschlagszahlung" zu beachten. Bitte senden Sie dieses in Ihrem ersten Abrechnungsjahr monatlich ausgefüllt an uns zurück, sodass wir für Sie Abschlagszahlungen ermitteln können. Vielen Dank!

    Abrechnung von Leistungen und Auszahlung Ihrer Honorare

    Die KZV Rheinland-Pfalz verteilt die Gesamtvergütung, die die gesetzlichen Krankenkassen für die vertragszahnärztliche Versorgung bereitstellen, sie prüft die Abrechnung Ihrer Leistungen und wickelt die Abrechnung auch für Sie ab. Hierfür legen wir die gesetzlichen Vorgaben, die von uns mit den Krankenkassen geschlossenen Verträge, die Satzung sowie die Abrechnungsordnung der KZV Rheinland-Pfalz zugrunde.

    Damit wir Ihnen Ihre Honorare pünktlich auszahlen können, müssen Sie uns Ihre erbrachten Leistungen rechtzeitig online übermitteln. Eine Kurzanleitung zur Online-Einreichung finden Sie hier.

    Es gibt zwei Einreichungsarten: die monatliche und die vierteljährliche Einreichung. Monatlich eingereicht werden ZE-, PAR- und KBR-Leistungen. Sie haben hierbei die Möglichkeit der Mehrfacheinreichung. Innerhalb eines Abrechnungszeitraums, also zwischen zwei Einreichungsterminen, können Sie je Leistungsbereich bis zu neunmal Ihre Abrechnungen an uns übermitteln. KCH- und KFO-Leistungen werden hingegen nur einmal im Quartal eingereicht.

    Die Honorare für ZE-, PAR- und KBR-Leistungen werden im Folgemonat ihrer Einreichung ausgezahlt. Für KCH- und KFO- Leistungen gibt es monatliche Vorauszahlungen ("Abschläge") sowie pro Quartal eine Restzahlung. Für ZE-Leistungen haben Sie zudem die Möglichkeit, Sofortauszahlungen zu bekommen.

    Die Einreichungs- ebenso wie die Auszahlungstermine finden Sie hier. Sie werden zum jährlich im Rundschreiben (Ausgabe 5 eines Jahres) veröffentlicht.

    Maßgeblich für die Berechnung Ihrer Honorare sind die Punktwerte und die Verwaltungskostenbeiträge, die die KZV Rheinland-Pfalz erhebt. Punktwerte sind Geldwerte eines Bewertungspunktes im BEMA; eine aktuelle Übersicht können Sie hier abrufen. Die derzeit geltenden Verwaltungskostenbeiträge finden Sie im Rundschreiben 06/23.

    Gewusst wie: Hilfen für die Abrechnung

    "KZV aktuell" & Rundschreiben

    "KZV aktuell" inklusive des Rundschreibens ist das offizielle Organ der KZV Rheinland-Pfalz. Die Publikation informiert über die zahnärztliche Versorgung in Rheinland-Pfalz sowie über aktuelle Ereignisse aus der Gesundheits- und Berufspolitik. Beiträge zu Abrechnung, Rechtsprechung und Betriebswirtschaft geben wertvolle Hinweise für die Praxisführung. Auch Fortbildungsthemen kommen nicht zu kurz.

    Bestellfax für Formulare

    Viele Anträge und Verordnungen werden inzwischen digital bearbeitet und ausgetauscht. Sie benötigen dennoch das eine oder andere Papierformular? Bitte nutzen Sie dieses Bestellfax.

    Gebühren-App

    Die Gebühren-App ist ein modernes, multimediales Instrument, das Sie und Ihr Praxisteam bei der Abrechnung unterstützt. Die KZV Rheinland-Pfalz bietet Ihnen als Mitglied die App kostenfrei an.

    Digitale Planungshilfe für Festzuschüsse (DPF)

    Die DPF gibt Sicherheit in der Planung von Zahnersatz. Zusätzlich bietet sie die Möglichkeit, Befund und Therapieplanung per Knopfdruck für das Patientengespräch zu visualisieren. Zur Nutzung installieren Sie bitte zunächst das Basisprogramm. Die regelmäßigen Updates zur DPF finden Sie aus Lizenzgründen auf der Internetseite der KZBV. Wichtig: Die DPF ist kein Abrechnungsprogramm.

    Festzuschuss-Kompendium und Abrechnungshilfe

    Das Festzuschuss-Kompendium "Schwere Kost für leichtes Arbeiten" informiert über die Grundlagen des Festzuschusssystems und zeigt Standardbeispiele zur Ermittlung der Festzuschüsse. Die Abrechnungshilfe führt die geltenden Festzuschussbeträge je Befund übersichtlich auf.

    Broschüre "Die vertragszahnärztliche Schienentherapie"

    Die Fachinformation der KZV Rheinland-Pfalz erläutert die Abrechnungsbestimmmungen der vertragszahnärztlichen Schienentherapie. Die Broschüre witd derzeit grundlegend überarbeitet und um die Versorgung mit der Unterkieferprotrusionsschiene ergänzt.

    Broschüre "Die zahnärztliche Heilmittelverordnung"

    Die Broschüre der KZBV erläutert die zahnärztliche Heilmittel-Richtlinie einschließlich des Heilmittelkatalogs. Dargestellt werden zudem die einzelnen verordnungsfähigen Heilmittel sowie die Grundsätze für deren Verordnung.

    Ratgeber "Frühkindliche Karies vermeiden"

    Der Ratgeber von KZBV und BZÄK erläutert die Früherkennungsuntersuchungen für Kleinkinder und gibt praktische Empfehlungen und Tipps zur Betreuung der unter dreijährigen Patienten.

    Broschüre "KIG-Kompakt"

    Die Fachinformation der KZV Rheinland-Pfalz fasst die wichtigsten Regelungen zur Anwendung der kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) zusammen. "KIG-Kompakt" ist eine Arbeitshilfe, die einen schnellen Überblick gibt und den Einstieg in die KIG erleichtern soll.

    Telematikinfrastruktur – Checkliste für die Installation

    Die Telematikinfrastruktur ist Deutschlands digitales Gesundheitsnetz. Die "TI" soll eine schnelle und sichere Kommunikation zwischen Ärzten, Zahnärzten, Apothekern und anderen Akteuren des Gesundheitswesens ermöglichen. Verschiedene digitale Anwendungen wie die elektronische Patientenakte oder das elektronische Rezept sollen dazu beitragen, dass Informationen, die für die Behandlung der Patienten benötigt werden, schneller und einfacher verfügbar sind. Die TI ist ein geschlossenes Netz, zu dem nur registrierte Nutzer mit einem elektronischen Heilberufs- und Praxisausweis Zugang erhalten. Praxen sind gesetzlich verpflichtet, die TI zu nutzen. Bereits beim Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte haben sie einen Abgleich der Patientenstammdaten durchzuführen. Andernfalls drohen Honorarkürzungen.

    Mit der Technik und den Anwendungen der TI entstehen den Praxen Kosten und Aufwand. Seit 1. Juli 2023 übernehmen die Krankenkassen Kosten für die technische Ausstattung und den laufenden Betrieb auf Grundlage einer Festlegung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG). Diese hat die bis dahin geltenden Vereinbarungen in den Anlagen 11, 11a, 11b und 11d des Bundesmantelvertrages Zahnärzte (BMV-Z) ersetzt. Statt einmaliger Pauschalen je Komponente und Dienst erhält jede Zahnarztpraxis künftig eine einzige monatliche Pauschale, die sich aus der Summe der laufenden Betriebskosten und der anteiligen Investitionskosten pro Monat (bezogen auf fünf Jahre) berechnet. Damit werden alle erstattungsfähigen TI-Kosten abgegolten.

    Welche TI-Komponenten benötigen Sie?

    Damit Sie Ihre Praxis an die TI anbinden können, benötigen Sie verschiedene Komponenten und Dienste:

    • Konnektor – über ihn wird die Praxis an die TI angebunden
    • Kartenterminal – mindestens ein stationäres eHealth-Kartenterminal
    • Elektronischer Praxisausweis (SMC-B) – zur Registrierung und Authentisierung als Zahnarztpraxis gegenüber der TI
    • Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) – persönlicher Ausweis zum Signieren von zum Beispiel dem elektronischen Rezept oder der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
    • VPN-Zugangsdienst
    • Geeignetes Praxisverwaltungssystem (PVS) und Internetanschluss werden vorausgesetzt

    Hinweise zur Übernahme von TI-Komponenten bei Praxisübernahmen

    War die übernommene Praxis bereits an die TI angeschlossen, können Sie gegebenenfalls die TI-Komponenten Konnektor, Kartenterminal und VPN-Zugangsdienst weiter betreiben. Konnektor und Kartenterminal verfügen über Sicherheitszertifikate mit Laufzeiten von fünf Jahren und sind eventuell nicht auf dem aktuellen Softwarestand. Lassen Sie sich deshalb die Umrüstung für den Weiterbetrieb anbieten und alternativ dazu die Einrichtung neuer Geräte.


    Wie gelingt der TI-Anschluss?
     

    Schritt 1: eHBA bestellen

    Bitte bestellen Sie zunächst den eHBA bei der Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz. Nutzen Sie hierfür dieses Online-Formular. Die Refinanzierung der Kosten des eHBA ist ebenfalls in der monatlichen TI-Pauschale enthalten. Bitte stimmen Sie  bei der Bestellung des Ausweises beim gewählten eHBA-Anbieter einer Datenweitergabe an die KZV zu.

    Schritt 2: SMC-B bestellen

    Beantragen Sie anschließend den Praxisausweis über die KZV Rheinland-Pfalz bei einem zugelassenen Anbieter. Den Antrag stellen Sie nach Anmeldung mit Ihrem Abrechnungsstick im KZV-Abrechnungsportal unter dem Menüpunkt "Praxisausweis/Telematik > Praxisausweis beantragen". Einen Praxisausweis beantragen darf ein Praxisinhaber/-teilhaber sowie ein zahnärztlicher Leiter eines Medizinischen Versorgungszentrums. In der Praxis nutzen darf ihn auch das Praxisteam. Bestellen Sie den Praxisausweis bitte rechtzeitig, damit er zusammen mit der PIN zur Installation des TI-Anschlusses vorliegt.

    Schritt für Schritt zur SMC-B

    Schritt 3: Angebot einholen

    Wenden Sie sich an Ihren PVS-Hersteller bzw. Systembetreuer und lassen sich ein Angebot für die Erstausstattung und den laufenden Betrieb der TI geben. Es ist empfehlenswert mehrere Angebote zugelassener TI-Dienstanbieter zu vergleichen.

    Schritt 4: Termin für Installation vereinbaren

    Vereinbaren Sie einen Termin für die Installation. Halten Sie für die Installation die Administrator-Passwörter für die Praxis-IT, die Passwörter für Internet und Internet-Router sowie die PIN für den Praxisausweis bereit.

    Schritt 5: Erstattungspauschalen beantragen

    Vor der ersten Zahlung der monatlichen TI-Pauschale haben alle Vertragszahnarztpraxen gegenüber der zuständigen KZV die funktionsfähige Ausstattung mit den erforderlichen Komponenten, Anwendungen und Diensten nachzuweisen, um die monatlichen TI-Pauschalen zu erhalten. Zur Erbringung dieses Nachweises über die funktionsfähige Ausstattung haben wir Ihnen auf unserem KZV-Abrechnungsportal ein Meldeformular bereitgestellt.

    Schritt 6: Auf dem Laufenden bleiben

    Die TI "lebt" und wird fortlaufend mit neuen Anwendungen ausgebaut. Bitte halten Sie sich auf dem Laufenden. Neues und Wissenswertes zur TI veröffentlichen wir hier auf unserer Internetseite sowie in "KZV aktuell" bzw. im Rundschreiben.

    Sie finden dort keine Antwort auf Ihre Frage? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail:

    TI-Hotline:
    Telefon: 06131 8927-0
    E-Mail: egk (at) kzvrlp.de

     

    Video zum E-Rezept

    Nützliches für die Praxisführung

    Energieversorgung: Sonderkonditionen für Praxen

    Die KZV Rheinland-Pfalz hat für ihre Mitglieder Rahmenvereinbarungen mit der Energie-versorgung Mittelrhein (evm) geschlossen. Praxen im Verbreitungsgebiet der evm haben dadurch die Möglichkeit, Strom und Gas über eine Einkaufs-gemeinschaft zu attraktiveren Konditionen zu beziehen. Der evm-Kundenservice ist unter der Rufnummer 0261 / 402-44449 oder per E-Mail an gewerbe-beratung (at) evm.de ereichbar.

    Die Vereinbarungen werden derzeit überarbeitet.

    Leitfaden "Datenschutz und IT-Sicherheit"

    Der Leitfaden der KZBV und der BZÄK gibt einen Überblick über die Anforderungen an die IT-Sicherheit in der Zahnarztpraxis. Er zeigt, mit welchen Maßnahmen diese möglichst praxisnah und aufwandsarm umgesetzt werden können. Berücksichtigt werden auch der Anschluss an die Telematikinfrastruktur sowie der Einsatz mobiler Anwendungen und Geräte.

    Broschüren "Rechtsgrundlagen und Hinweise für die Praxis"

    Fragen wie "Was darf ich noch?" und "Was ist verboten?" sind nicht erst seit Einführung der Straftatbestände der Bestechlichkeit und der Bestechung im Gesundheitswesen Bestandteil des Beratungsalltags der zahnärztlichen Organisationen. Die Schriftenreihe "Rechts-grundlagen für die Zahnarztpraxis" von der KZBV und der BZÄK möchte Antworten geben und Unsicherheiten abbauen.

    Weitere Hinweise

    Wirtschaftlichkeitsprüfung

    Ausreichend, zweckmäßig, wirtschaftlich und notwendig – das sind die Kriterien, nach denen Zahnärztinnen und Zahnärzte Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung erbringen müssen. Was genau steckt hinter dem sogenannten Wirtschaftlichkeitsgebot und den damit verbundenen Wirtschaftlichkeistprüfungen?

    Fortbildung

    Obwohl die Fortbildung im Berufsrecht verankert ist, hat der Gesetzgeber eine Fortbildungspflicht für Vertragszahnärzte/-zahnärztinnen im Sozialgesetzbuch geregelt. Nach § 95d SGB V sind sie verpflichtet, sich in dem Umfang fortzubilden, wie es zum Erhalt und zur Entwicklung der erforderlichen Fachkenntnisse notwendig ist. Was bedeutet das konkret für Sie?

    Qualitätsförderung

    Qualitätssicherung und -förderung in der Zahnarztpraxis haben viele Facetten. Folgen Sie dem Link, um einen Überblick über die wichtigsten Aspekte zu erhalten. Die KZV Rheinland-Pfalz unterstützt Sie bei der Umsetzung qualitätsfördernder Maßnahmen mit pragmatischen und praxisnahen Angeboten.

    Jugendzahnpflege

    Zur Verstärkung der Präventionsarbeit in Kitas und Schulen sucht die Landesarbeitsgemeinschaft Jugendzahnpflege stets motivierte Zahnärztinnen und Zahnärzte. Wenn Ihnen Prophylaxe am Herzen liegt, Sie gern mit Kindern arbeiten und Sie sich sozial engagieren möchten, dann melden Sie sich! Kontaktdaten finden Sie in der PDF-Datei.

    Online-Abrechnung

    Bitte klicken Sie hier, um zur Online-Einreichung zu gelangen. Eine Anmeldung im Bereich "KZV Intern" ist nicht erforderlich.

    Melden Sie sich zum ersten Mal an?
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