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    Ab 1. Juli 2021: Neue Leistungen für die Parodontitis-Behandlung

    Gesetzlich krankenversicherte Patienten haben künftig Anspruch auf ein verbessertes zahnärztliches Behandlungsangebot bei Parodontitis. Ab dem 1. Juli 2021 gilt eine neue Richtlinie mit umfangreicheren Leistungen, mit denen die Volkskrankheit gezielter bekämpft werden kann.

    Ein neuer Baustein der erweiterten Parodontitistherapie ist ein strukturiertes Nachsorgeprogramm. Hierbei werden die Patienten nach der Behandlung der akuten Entzündung über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren intensiv durch die Zahnarztpraxis betreut. Die Nachsorge umfasst Kontrolluntersuchungen, Zahnreinigungen und Beratungen zur Mundhygiene in Abständen, die dem persönlichen Bedarf der Patienten und der Schwere ihrer Erkrankung entsprechen.

    "Parodontitis ist eine chronische Erkrankung, die der Patient und sein Zahnarzt dauerhaft im Auge behalten müssen. Eine engmaschige Betreuung der Patienten auch nach der antiinfektiösen Therapie ist ausschlaggebend, um den Behandlungserfolg zu sichern und die Zähne zu erhalten", sagt Marcus Koller, Vorsitzender des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz. Weitere neue Leistungen sind ein Aufklärungs- und Therapiegespräch und eine individuelle Mundhygieneunterweisung. Beide Maßnahmen dienen dazu, die Patienten aktiv in die Therapie einzubinden, ihr Verständnis für die Ursachen und Folgen der Erkrankung schaffen sowie ihre Motivation und Mitarbeit in der Therapie stärken.

    Für Marcus Koller ist die neue Richtlinie ein großer Schritt im Kampf gegen die Volkskrankheit Parodontitis. "Patienten profitieren ab sofort von einer umfassenden und bedarfsgerechten Behandlung, die den Stand der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse widerspiegelt", so Koller.

    In die neuen Regelungen werden auch Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen einbezogen. Sie erhalten ab Juli einen bürokratie- und barrierearmen Zugang zu einer Parodontitis-Versorgung. Für sie entfällt beispielsweise die Antragspflicht bei der Krankenkasse, der Zahnarzt entscheidet gemeinsam mit dem Patienten über die Notwendigkeit einer Behandlung. Zudem kann der Zahnarzt den Behandlungsablauf an dem individuellen Gesundheitszustand des Patienten ausrichten.

    Hintergrund: Parodontitis
    Die Parodontitis ist eine chronische Entzündung des Zahnhalteapparates, die hauptsächlich durch bakterielle Beläge verursacht wird. Im Verlauf einer Parodontitis werden Gewebe und Knochen zerstört, sodass die Zähne ihren Halt verlieren. Parodontitis verursacht zunächst keine Schmerzen. Betroffene fühlen sich nicht krank und neigen deshalb dazu, die Erkrankung zu bagatellisieren. Symptome einer Parodontitis sind Zahnfleischbluten und -schwellungen, Mundgeruch sowie im weiteren Verlauf der Rückgang des Zahnfleischs und lockere Zähne. Hinzu kommt: Parodontitis ist keine auf den Mundraum begrenzte bakterielle Infektion. Studien zeigen, dass die Parodontitis im Zusammenhang mit Allgemeinerkrankungen wie Diabetes oder Herz-Krankheiten steht. Das Risiko für parodontale Erkrankungen steigt mit dem Alter. Aufgrund der demografischen Entwicklung ist daher mit einem wachsenden Behandlungsbedarf zu rechnen. Laut Fünfter Deutscher Mundgesundheitsstudie leiden derzeit mehr als die Hälfte der Erwachsenen an einer Parodontitis. Bei den Senioren sind es mehr als zwei Drittel.

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