Zulassung eines MVZ
Ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) ist eine zahnärztlich geleitete Einrichtung, in der Zahnärzte als angestellte oder Vertragszahnärzte tätig sind. Der zahnärztliche Leiter muss in dem MVZ selbst tätig sein. Das MVZ nimmt an der vertragszahnärztlichen Versorgung teil. Im Unterschied zur Berufsausübungsgemeinschaft wird das MVZ selbst zugelassen und nicht die darin tätigen Zahnärzte. Über die Zulassung entscheidet der Zulassungsausschuss. Den Antrag auf Zulassung sowie die ebenfalls notwendige Erklärung zur selbstschuldnerischen Bürgschaft finden Sie auf dieser Seite. Zudem muss der Antrag auf Zulassung mindestens acht Wochen vor Sitzung des Zulassungsausschusses in der Geschäftsstelle vorliegen. Bitte beachten Sie auch die Antragsgebühren, die nach der Zulassungsverordnung anfallen.
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Ralf Seib
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