Parodontologie

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    Leistungsbereich PAR

    Informationen für Leistungen bis 30. Juni 2021

    Zum 1. Juli 2021 tritt eine neue PAR-Richtlinie in Kraft. Bitte informieren Sie sich auf dieser Seite über die neuen Leistungen und deren Abrechnung. An dieser Stelle finden Sie Erläuterungen und Formulare für die Abrechnung parodontologischer Behandlungen nach "alter" Richtlinie. Es gilt: PAR-Behandlungen, die bis zum 30.06.2021 begonnen werden (maßgebend ist die erste therapeutische Maßnahme P200-P203), sind gemäß den bis zum 30.06.2021 geltenden Regelungen durchzuführen und abzurechnen.

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    Hotline
    PAR-Abrechnung

    Tel.: 06131 8927-283
    abrechnung (at) kzvrlp.de

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