Auf Grundlage der neuen Festzuschussbeträge für Zahnersatz ab 01.01.2021 (siehe Rundschreiben 6/20) stellen wir Ihnen die bewährte Abrechnungshilfe zunächst online zur Verfügung. Die gedruckte Version erhalten Sie mit der KZV aktuell 1/2012.
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