Die Einführung der elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) war für den 01.01.2021 gesetzlich festgeschrieben. Aufgrund fehlender technischer Komponenten hat der Gesetzgeber kurz vorm Jahreswechsel eine Übergangsphase eingeräumt. Nun gilt für Zahnarztpraxen: Ab dem 01.10.2021 sind die AU-Daten ausschließlich digital an die Krankenkassen zu übermitteln.
Bis zu diesem Zeitpunkt melden Sie die Arbeitsunfähigkeit Ihrer Patienten bitte weiter auf dem üblichen Vordruck an die Krankenkassen. Da die Anbieter der Praxisverwaltungssysteme (PVS) die eAU-Funktion bereits mit dem letzten PVS-Update eingespielt haben, erscheint bei der Ausstellung einer AU gegebenenfalls die Meldung, einen ICD-Schlüssel zu erfassen. Diese Meldung können Sie momentan ignorieren.
Darüber hinaus erinnern wir erneut daran, dass für die sichere Übermittlung der eAU an die Krankenkassen künftig der Dienst KIM (Kommunikation im Medizinwesen) verbindlich zu nutzen ist. Wir bitten Sie deshalb, sich in nächster Zeit einen KIM-Anbieter zu suchen. Damit Sie KIM nutzen können, ist das Upgrade Ihres Konnektors zum eHealth-Konnektor notwendig. Darüber hinaus benötigen Sie einen elektronischen Heilberufsweis (eHBA) zur digitalen Signatur. Den eHBA erhalten Sie bei der LZK Rheinland-Pfalz.